Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die GEWI Winkler GmbH (kurz TIROLHERZ) verkauft ausschließlich unter nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit TIROLHERZ.

1.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann wirksam, wenn sie TIROLHERZ für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

1.4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die GEWI Winkler GmbH (FN 151480s) mit dem Sitz in 6063 Rum, Siemensstraße 2/Top 2. Bei dieser Anschrift können auch Beanstandungen vorgebracht und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

Die Kontaktdaten sind der Homepage bzw. dem schriftlichen Auftrag zu entnehmen.

3. Verkaufsbedingungen

3.1. Die vom Kunden getätigten Bestelllungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss entsprechender Kaufverträge mit TIROLHERZ. Es steht TIROLHERZ frei, solche Angebote binnen 14 Tagen ab Eingang entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung abzulehnen. Der verbindliche Kaufvertrag über die bestellten Waren kommt erst durch die Annahme durch TIROLHERZ zustande. Diese Annahme kann auf der Website, per Email, schriftlich oder durch den Versand der bestellten Ware erklärt werden.

3.2. TIROLHERZ ist berechtigt, die Bestellung nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen.

3.3. Der Besteller genehmigt geringfügige, die Qualität und die Beschaffenheit nicht beeinträchtigende Produktänderungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogen, Abbildungen, Mustern etc. und Unregelmäßigkeiten der Materialien (Größe, Farbton, Oberflächen etc.) sind erlaubt und können nicht beanstandet werden. Änderungen in der Produktausführung (Farbe, Größe, Material) durch den Hersteller (Zulieferer von TIROLHERZ) im Vergleich zu vormaligen Geschäften sind jederzeit möglich und werden vom Besteller mit der neuen Bestellung genehmigt.

3.4. Wenn TIROLHERZ nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit von Fristen und Terminen zusagt, sind genannte Fristen und Termine für TIROLHERZ lediglich unverbindliche Richtangaben.

3.5. Katalog:

Katalogwaren sind mitunter nur in begrenzten Mengen – und in Ausnahmefällen nicht mehr – verfügbar.

3.6. Vertreter:

Die für TIROLHERZ tätigen Handelsvertreter (selbständige Handelsvertreter und angestellte Vertreter) sind nur zur Geschäftsvermittlung an TIROLHERZ und nicht zum Geschäftsabschluss befugt.

Sie sind nicht zum Inkasso ermächtigt.

Reklamationen, Mängelrügen, Nachfristsetzungen oder sonstige Erklärungen haben ausschließlich an TIROLHERZ direkt und nicht an deren Handelsvertreter zu erfolgen.

4. Leistungsvorbehalt bei nicht lieferbarer Ware

TIROLHERZ wird die bestellte Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem auf die Bestellung folgenden Tag liefern, oder binnen 14 Tagen mitteilen, dass das Anbot nicht angenommen wird.

Kann TIROLHERZ die angenommene Bestellung nicht ausführen, weil die Ware nicht verfügbar ist, steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall wird sie ihren Rücktritt unverzüglich mitteilen und dem Besteller von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Diese Informationen können persönlich, an jede bekanntgegebene Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer erfolgen.

5. Preis und Zusatzkosten

Der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich aller Neben- und Versandkosten wird am Ende des Check-Out-Prozesses angezeigt.

Preise können sich bei Veränderung der bestellten Stückzahl verändern. Sollte im Einvernehmen eine angenommene Bestellung abgeändert werden, und sich der Stückpreis dadurch erhöhen, wird TIROLHERZ ein adaptiertes Anbot erstellen, das 14 Tage gültig ist.

Die Versandkosten werden zusätzlich und unabhängig vom Bestellwert verrechnet. Diese werden vor Abgabe eines verbindlichen Anbots durch den Besteller bekannt gegeben.

In Ausnahmefällen muss eine höhere Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt werden. Dies teilt TIROLHERZ ebenfalls im Vorfeld mit.

Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erforderlich sein, werden die Versandkosten nur einmal berechnet. Wird die Bestellung jedoch auf Wunsch des Bestellers in mehreren Etappen geliefert, hat er die Kosten für jede einzelne Lieferung zu bezahlen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Preisangaben in Katalogen sowie auf der Homepage enthalten – außer sie wird ausdrücklich ausgewiesen – keine Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird vor verbindlicher Anbotsstellung der Preis aber inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Ist die Ausführung der Bestellung für einen späteren Zeitpunkt als 6 Monate ab Vertragsschluss vorgesehen, so ist TIROLHERZ berechtigt, den Preis an die Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen.

6.2. Preise sind ab Lager (6063 Rum) und inklusive Verpackung vereinbart. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials hat der Besteller jeweils selbst auf eigene Kosten vorzunehmen. Transport- und Versandkosten ab Lager (6063 Rum) sind vom Besteller zu tragen. Von TIROLHERZ vorläufig bezahlte Transport- und Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, der sie TIROLHERZ im vollen Umfang zu ersetzen hat.

6.3. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig (falls auf der jeweiligen Rechnung nichts anderes vermerkt ist).

6.4. Falls eine Bestellung per Internet erfolgt, ist die Bezahlung mit der Bestellung fällig. Die Bezahlung hat vorab per Überweisung oder durch die auf der Homepage alternativ angebotenen Zahlungsweisen zu erfolgen – die Bezahlung durch Senden von Bargeld ist nicht möglich.

6.5. Bei Zahlungsverzug werden bei einem Unternehmer Verzugszinsen mit 12% p.a. Verzugszinsen vereinbart und bei Verbrauchern 5% p.a..

6.6. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt Verzug mit bereits einer Rate zum Terminsverlust. Es werden sodann sämtliche noch aushaftende Raten fällig.

6.7. Der mit der Zahlung säumige Besteller hat TIROLHERZ Mahnkosten in Höhe von maximal EUR 25,00 pro Mahnung und tarifliche Kosten bei anwaltlicher Tätigkeit zu ersetzen.

6.8. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnungsrechte und Minderungsrechte des Bestellers gegenüber TIROLHERZ sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von TIROLHERZ ist nur dann zulässig, wenn TIROLHERZ die Gegenforderung des Bestellers anerkannte bzw. diese gerichtlich festgestellt ist.

7. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

7.1. Eine Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht. Als Lieferadresse ist eine Adresse anzugeben, bei der eine Zustellung tagsüber möglich ist. Im Zweifel gilt die in der Bestellung angeführte Rechnungs- bzw. Wohnadresse als Lieferadresse.   7.2. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch den von TIROLHERZ beauftragten Zustelldienst; normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach dem auf die Bestellung folgenden Tag und an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Auf Wunsch des Bestellers wird sich TIROLHERZ bemühen, die Ware zu einem bestimmten Termin zu liefern, kann dies aber in der Regel nicht verbindlich zusagen. Ein Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er von TIROLHERZ schriftlich als solcher bestätigt wurde.

7.3. Sämtliche Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und TIROLHERZ im Eigentum von TIROLHERZ. Dies gilt auch im Fall einer Kontokorrent-Vereinbarung bei einem zugunsten von TIROLHERZ aushaftenden Kontokorrent-Saldo (auch wenn er noch nicht fällig ist).

7.4. Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum von TIROLHERZ im vollen Umfang zu wahren und jeden Standortwechsel und Eingriff eines Dritten TIROLHERZ schriftlich mitzuteilen (bei gerichtlichen Pfändungen einschließlich der gerichtlichen Aktenzahl).

7.5. Im Falle des Weiterverkaufs vor Bezahlung ist der Eigentumsvorbehalt auf den Käufer zu übertragen und tritt der Besteller seine Forderungen gegen den Zahlungsschuldner in Höhe der Forderungen an TIROLHERZ ab. Der Besteller ist verpflichtet, TIROLHERZ die Abtretung schriftlich zu bestätigen.

7.6. Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt durch entsprechende Kenn-zeichnung ersichtlich zu machen.

8. Erfüllungsort, Transport, Gefahrtragung

Erfüllungsort für Verkaufsgeschäfte ist der Sitz von TIROLHERZ.

Erfolgt keine unverzügliche Abholung durch den Besteller, ist TIROLHERZ berechtigt, die Waren an den Besteller auf dessen Kosten und Gefahr zu übersenden, wobei TIROLHERZ die Wahl des Transportweges und der Transportart zusteht.

Ist der Versand der Ware vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten und Risiko des Bestellers.

9. Untersuchungspflicht, Mängel, Gewährleistung

9.1. Für Unternehmer gelten die Bestimmungen der §§ 377 und 378 UGB, wobei Mängelrügen schriftlich zu erfolgen haben.

9.2. Die Geltendmachung von Schlecht-Erfüllungs- und/oder Schadenersatzansprüchen setzt eine schriftliche Mängelrüge binnen 10 Tagen ab Übernahme voraus.

9.3. Sind Waren mangelhaft, so hat TIROLHERZ das Recht, entweder den Mangel zu verbessern, oder Ersatzware zu leisten.   9.4. Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst bei einem Mangel die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. TIROLHERZ ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.5. Nur wenn TIROLHERZ innerhalb angemessener Frist keine Verbesserung leistet, kann Preisminderung begehrt werden. Wandlung ist nur bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln möglich.

9.6. Bei Unternehmern verjähren Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung ein Jahr nach Übernahme der Ware; bei Verbrauchern zwei Jahre nach Übergabe.

9.7. Die von TIROLHERZ geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten, der Homepage u.ä..

9.8. Die Übernahme von Ware kann vom Besteller nur verweigert werden, wenn Ware wesentliche Mängel aufweist.

9.9. Rücksendungen bestellter Ware werden ohne berechtigte schriftliche Mängelrüge von TIROLHERZ nicht angenommen.

10. Schadenersatz

TIROLHERZ leistet keinen Schadenersatz, es sei denn, TIROLHERZ oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Die Beweislast für ein (qualifiziertes) Verschulden von TIROLHERZ bzw. deren Erfüllungsgehilfen an mangelhaften Waren bzw. mangelhaften Leistungen obliegt dem Besteller.

11. Rücktritt vom Vertrag

TIROLHERZ hat das Recht, vom Vertrag jederzeit zurückzutreten, wenn der Besteller

  • trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen in Annahmeverzug gerät;
  • trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug mit in Rechnung gestellten Zahlungen ist;
  • über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Der Besteller hat TIROLHERZ im Fall deren Vertragsrücktrittes Schadenersatz zu leisten, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn an den Umständen, die zum Vertragsrücktritt führten, kein Verschulden traf.

12. Rücktrittsrecht vom Vertrag für Verbraucher

12.1. Ist der Besteller ein Verbraucher, kann er bei Vertragsabschluss im Fernabsatz ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Ware von der Bestellung zurücktreten. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage. Bei fristgerechter Ausübung dieses Rechts ist der Besteller an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Maßgeblich für die Ausübung des Rücktrittsrechts ist das Datum, an welchem die Rücktrittserklärung oder die Ware nachweislich abgesandt wurde.

12.2. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von TIROLHERZ für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützen Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Die Frist hiefür beträgt eine Woche und beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben enthält.

Dieses Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat, oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Vertragsteilen oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.

12.3. Im Falle des Rücktritts hat der Besteller die Ware unverzüglich an TIROLHERZ, 6063 Rum, Siemensstraße 2/Top 2, zurück zu senden. Der Rücktritt kann schriftlich, per Fax oder per Email an die auf der Homepage, auf dem schriftlichen Auftrag bzw. auf der schriftlichen Auftragsbestätigung angeführte Adresse erfolgen oder durch Rücksendung der Ware an diese Adresse. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

12.4. Im Falle der Rückgabe hat der Besteller die Rücksendung auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen. Die Rücksendung muss spätestens 7 Tage nach der Erklärung des Rücktritts erfolgen.

12.5. Bei Rückgabe hat der Besteller für die Benutzung der Ware 1% der Bruttobestellsumme pro Tag vom Tag der Übernahme bis zum Tag der Rücksendung (Aufgabedatum) an Benutzungsentgelt zu vergüten.

12.6. Wenn die Bestellung individuell gestaltet wird, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Die Ware ist dann dennoch vollständig zu bezahlen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es wird vereinbart, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Etwaige Weiterverweisungen auf ausländisches Recht werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für 6063 Rum.